Erbrecht
Neben dem Familienrecht liegt mein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Erbrechts.
Hier unterstütze ich Sie z.B. bei der Testamentsgestaltung (Entwürfe), bin für Sie im Bereich des Pflichtteilsrechts tätig, inklusive der Prüfung von Pflichtteilsergänzungdansprüchen. Ebenfalls bin ich als Testamentsvollstrecker tätig und übernehme Nachlasspflegschaften.
Einen weiteren Schwerpunkt in meiner anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht bildet die Betreuung von Erbengemeinschaft zwecks Auseinandersetzung. hier verfolge ich grundsätzlich einen meditativen Ansatz.
Außerdem berate ich Sie in den Grundzügen des Erbschaftssteuerrechts und kann in komplizierteren Fallgestaltungen auf die Expertise von Steuerberatern, mit denen ich dann zusammenarbeite, zurückgreifen.